Jugendschutz bei E-Zigaretten: Verkauf nur ab 18
E-Zigaretten, Pods und Liquids sind Produkte für Erwachsene. Das Jugendschutzgesetz verbietet die Abgabe an Minderjährige, ausdrücklich auch im Versandhandel und auch bei nikotinfreien Varianten. Auf dieser Seite erklären wir, was das Gesetz genau sagt, wie wir das Alter in unserem Shop abfragen und welche Hinweise für Eltern wichtig sind. Bei Fragen erreichst du uns über Hilfe & FAQ.
Was das Jugendschutzgesetz regelt
Maßgeblich ist § 10 des Jugendschutzgesetzes (JuSchG, Quelle: gesetze-im-internet.de, Stand Oktober 2026). Kinder sind nach dem Gesetz Personen unter 14 Jahren, Jugendliche Personen ab 14 und unter 18 Jahren. Für E-Zigaretten sind vier Absätze relevant:
- Abgabe vor Ort (Abs. 1): In Gaststätten, Verkaufsstellen und sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse nicht an Kinder oder Jugendliche abgegeben werden. Auch der Konsum darf ihnen dort nicht gestattet werden.
- Automaten (Abs. 2): Verkaufsautomaten in der Öffentlichkeit sind nur zulässig, wenn sie für Minderjährige unzugänglich aufgestellt sind oder technische Vorrichtungen beziehungsweise ständige Aufsicht eine Entnahme durch Kinder und Jugendliche verhindern.
- Versandhandel (Abs. 3): Diese Produkte dürfen Kindern und Jugendlichen weder im Versandhandel angeboten noch auf diesem Weg an sie abgegeben werden. Das betrifft jeden Onlineshop, also auch uns.
- Nikotinfreie Produkte (Abs. 4): Die Regeln gelten ebenso für nikotinfreie E-Zigaretten und E-Shishas sowie deren Behältnisse.
Das heißt konkret: Auch eine Elfbar aus der Kategorie Nikotinfrei oder ein nikotinfreier Pod ist rechtlich ein Produkt ab 18. Die Altersgrenze hängt nicht vom Nikotingehalt ab.
Zusätzlich verlangt die Tabakerzeugnisverordnung, dass Packungen nikotinhaltiger E-Zigaretten den Hinweis tragen, dass das Erzeugnis nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen gelangen darf (§ 27 TabakerzV). Der Beipackzettel muss darauf hinweisen, dass Abgabe an und Verwendung durch Kinder und Jugendliche untersagt sind (§ 26 TabakerzV).
So setzen wir den Jugendschutz im Shop um
Wir verkaufen ausschließlich an volljährige Personen. Dafür haben wir zwei feste Schritte eingebaut:
- Altersabfrage beim Besuch: Bevor du den Shop nutzen kannst, bestätigst du, dass du mindestens 18 Jahre alt bist.
- Geburtsdatum bei der Bestellung: Ohne Angabe deines Geburtsdatums lässt sich keine Bestellung abschließen.
Bitte gib dein echtes Geburtsdatum an. Die Abfrage ist kein Formalismus, sondern unser Beitrag dazu, dass E-Zigaretten nicht bei Minderjährigen landen.
Auch unsere Inhalte richten sich an Erwachsene: Wir verzichten auf Werbeversprechen, auf Darstellungen, die Minderjährige ansprechen, und auf Aussagen zu angeblichen gesundheitlichen Vorteilen. In unseren Ratgebern findest du sachliche Informationen, etwa zu Nikotinstärken von Liquids und Pods.
Der Nikotin-Warnhinweis und was er bedeutet
Auf jeder Packung nikotinhaltiger E-Zigaretten und Liquids steht in Deutschland der Pflichthinweis „Dieses Produkt enthält Nikotin: einen Stoff, der sehr stark abhängig macht.“ (§ 27 Abs. 2 TabakerzV). Er nimmt jeweils 30 Prozent der beiden größten Packungsflächen ein. Nikotin ist kein Aroma und kein Nebenbestandteil, sondern der Stoff, um den es bei diesen Produkten geht. Für Nichtraucher wird das Erzeugnis laut gesetzlich vorgeschriebenem Beipackzettel nicht empfohlen.
Viele Einweg-Vapes, etwa die Elfbar 600, gibt es mit 20 mg/ml Nikotin. Das ist der gesetzliche Höchstwert (§ 14 Abs. 1 TabakerzG).
Hinweise für Eltern
E-Zigaretten sind klein, leise und riechen oft nach Frucht. Viele Eltern erkennen sie deshalb nicht auf den ersten Blick. Diese Punkte helfen dir im Alltag:
- Geräte erkennen: Einweg-Vapes sind schmale, handliche Geräte mit Mundstück, oft mit Ladebuchse. Pod-Systeme bestehen aus einem Akku und einem aufsteckbaren Pod. Wie die verschiedenen Bauformen aussehen, zeigen unsere Kategorien Einweg-Vapes und Pod-Systeme.
- Ruhig ansprechen: Ein offenes Gespräch bringt meist mehr als ein Verbot ohne Erklärung. Erkläre, dass Nikotin abhängig macht und warum das Gesetz eine Altersgrenze setzt.
- Sicher aufbewahren: Wenn du selbst dampfst, bewahre Geräte, Pods und Liquids außer Reichweite von Kindern auf. Nikotinhaltige Liquids sind beim Verschlucken gefährlich. Im Notfall erreichst du den Giftnotruf deines Bundeslandes oder den Rettungsdienst unter 112.
- Altgeräte nicht herumliegen lassen: Leere Einweggeräte enthalten Restliquid und einen Akku. Sie gehören in die Sammelstelle, nicht in den Hausmüll. Wie das geht, steht im Ratgeber Vapes richtig entsorgen.
- Verstöße melden: Bemerkst du, dass ein Geschäft oder ein Onlineanbieter an Minderjährige verkauft, kannst du dich an die zuständige Behörde wenden, in der Regel das Ordnungsamt oder Jugendamt deiner Stadt.
Warum seriöse Bezugsquellen auch Jugendschutz sind
Viele Minderjährige kommen nicht über reguläre Shops an Vapes, sondern über Kleinanzeigen, Social Media oder Weitergabe. Solche Quellen fragen kein Alter ab und verkaufen oft gefälschte oder nicht verkehrsfähige Geräte mit unklarem Nikotingehalt. Wie du Originalware erkennst, zeigt unser Ratgeber Original oder Fälschung. Welche weiteren Regeln für Verkauf und Besteuerung gelten, fasst der Beitrag zu Liquidsteuer und Einweg-Verbot zusammen.
Hinweise für Händler
Wer Elfbar-Produkte weiterverkauft, trägt selbst die Verantwortung für die Alterskontrolle an der eigenen Kasse oder im eigenen Onlineshop. Händlerkonditionen gibt es bei uns nur für gewerbliche Kunden nach Freischaltung eines Händlerkontos.
Dieser Text fasst die Rechtslage allgemein zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen
Ab welchem Alter darf ich eine Elfbar kaufen?
Ab 18 Jahren. § 10 JuSchG verbietet die Abgabe von nikotinhaltigen Erzeugnissen und E-Zigaretten an Kinder und Jugendliche.
Brauche ich auch für eine Vape ohne Nikotin 18 Jahre?
Ja. Nach § 10 Abs. 4 JuSchG gelten die Regeln ausdrücklich auch für nikotinfreie E-Zigaretten und deren Behältnisse. Das betrifft also auch alle Produkte unserer Kategorie Nikotinfrei.
Wie prüft ihr das Alter im Shop?
Beim Besuch des Shops fragen wir ab, ob du mindestens 18 bist. Bei jeder Bestellung ist außerdem dein Geburtsdatum Pflicht.
Darf ich als Erwachsener für einen Minderjährigen bestellen?
Nein. Bestellungen für Minderjährige nehmen wir nicht an, denn die Weitergabe an Kinder und Jugendliche widerspricht dem Zweck des Jugendschutzgesetzes.
Was mache ich, wenn mein Kind Liquid verschluckt hat?
Wende dich sofort an den Giftnotruf deines Bundeslandes oder wähle 112. Halte die Verpackung bereit, damit du Nikotingehalt und Inhaltsstoffe nennen kannst.
Woran erkenne ich als Elternteil eine E-Zigarette?
Einweg-Vapes sind kleine, handliche Geräte mit Mundstück, Pod-Systeme bestehen aus Akku und aufsteckbarem Pod. Häufig riechen sie nach Frucht statt nach Rauch.